- Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
- Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
- Unsere Angebote sind bis zur Bestätigung des Auftrages durch uns hinsichtlich anderweitigen Verkaufs freibleibend.
- Mit Erscheinen jeder neuen Preisliste verliert die ältere Preisliste ihre Gültigkeit.
- Die Preise gelten ausschliesslich Verpackung ab Hof/Baumschule in EURO inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei persönlichem Aussuchen von Pflanzen in der Baumschule haben die Listenpreise keine Gültigkeit.
- Preisänderungen sind durch Kurs- und Frachtschwankungen möglich.
- Verpackungsmaterial ist dem Besteller zu Selbstkosten für Material und Arbeitslohn zu berechnen und braucht nicht zurückgenommen zu werden.
- Die Lieferung ist je nach Grösse und Umfang per LKW, Post oder Spedition möglich und erfolgt in der kostengünstigsten Form.
- Es ist uns dann gestattet, Ersatz in gleichwertigen, im Gesamterscheinungsbild und von Standortansprüchen her ähnlichen Arten/Sorten zu liefern, wenn dies nicht ausdrücklich im Auftrag ausgeschlossen wurde.
- Höhere Gewalt entbindet uns von den Verpflichtungen des Kaufvertrages, ohne dass der Käufer daraus Rechte auf Schadenersatz herleiten kann.
Frost, Dürre, Hagel, Streik oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Behinderungen werden höherer Gewalt gleich gestellt.
- Nach dem Fernabsatzgesetz hat der Käufer nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit die bestellten Artikel zurückzusenden. Von diesem Recht sind lebende Pflanzen ausgeschlossen, sofern vom Käufer keine Mängel festgestellt worden sind. Der Käufer kann das Rückgaberecht durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausüben. In diesem Fall wird der Kaufvertrag aufgelöst und der Kaufpreis, sofern bereits gezahlt, umgehend zurückerstattet. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
- Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Bestellungen von unbekannten Kunden oder aus dem Ausland ist der Rechnungsbetrag im Vorhinein ohne Abzug per Überweisung fällig.
- Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Erfüllung sämtlicher Forderungen bzw. bis zur Einlösung hierfür gegebener
Schecks.
- Das vorbehaltene Eigentum geht nicht dadurch verloren, dass der Käufer die gelieferte Pflanze bis zu der endgültigen Verwendung auf seinem oder fremden Grundstück einlagert, einschlägt oder einpflanzt.
- Bei Lieferungen an unbekannte Kunden oder ins Ausland ist der Rechnungsbetrag vor Versand der Ware ohne Abzug fällig.
- Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen wird grundsätzlich nicht übernommen, da wir ab Verkauf keinen Einfluss auf Lagerung, Pflege und Pflanzung haben. Wird die Pflanzung durch uns vorgenommen, gewähren wir eine Anwachsgarantie in Höhe des Kaufpreises unter der Voraussetzung, dass die Pflege der Pflanze einwandfrei war und keine Faktoren höherer Gewalt das Gedeihen der Pflanzen beeinträchtigt haben.
Bei den Bambusartikeln sind eventuelle Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen, danach entfällt jeglicher Reklamationsanspruch.
- Die Gewähr für Sortenechtheit/Artikelechtheit wird nur bis zur Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages übernommen. Darüberhinaus gehende Ansprüche bestehen nicht, sofern nicht im Einzelfall besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden oder dem Käufer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
- Eventuelle Mängel sind schriftlich innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, nachdem sie erkennbar geworden sind. Danach entfällt jeglicher Reklamationsanspruch. Transportschäden könne nur anerkannt werden, wenn sie bei Lieferung sofort auf den Frachtpapieren vermerkt werden.
- Bei Vorliegen eines Mangels hat der Lieferant das Recht, nach seiner Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder auf Minderung oder Wandlung zu erkennen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist 42929 Wermelskirchen.
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